Jeder Steuerfall ist individuell!

Es gibt kein Schema, in die man alle Steuererklärungen standardisieren kann.

Wir nehmen uns Ihrer individuellen Problematik an und beraten Sie bedarfsgerecht in unserem Verein im Rahmen der beschränkten Beratungsbefugnis. Im Wesentlichen ist hierin die Erstellung Ihrer jährlichen Steuererklärung enthalten. Allerdings gibt es noch viele weitere Dienstleistungen, die wir Ihnen anbieten können.

Alle Dienstleistungen zu nur einem sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag schon ab 20,00 € bis 370,00 € sowie einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15 €. Rentner und Studenten zahlen nur die hälftige Aufnahmegebühr.

Einkommensteuererklärung 2020 – gesetzliche Abgabefrist 31. Oktober 2021

Für 2020 wurde die Abgabefrist regulär bis Sonntag, den 31. Oktober 2021, verlängert. Unsere Mitglieder haben bis zum 31.08.2022 Zeit.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Lesen Sie hier, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder nicht und wenn ja, welche Regeln für Sie gelten.

Steuerberater Michael Slomka

Vorstandsvorsitzender

Michael Slomka
Bilanzbuchalter, IHK
Steuerfachangestellter

Vorstandsvorsitzender

Daniel Krott
Diplom – Kaufmann
Steuerfachangestellter