ACLV Lohnsteuerhilfeverein e.V.

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Wir machen deine Steuer.

Hier findest du alles Wissenswerte zur Mitgliedschaft im Aachener Lohnsteuerhilfeverein e. V.

Werde jetzt Mitglied beim aclv Lohnsteuerhilfeverein e. V. und profitiere von allen steuerlichen Vorteilen!

Du hast die Wahl, wie du uns kontaktieren möchtest:

Fülle eine Eintrittserklärung aus und melde dich über unser Formular bequem online an. Oder nimm zur Beratungsstelle deiner Wahl Kontakt per E-Mail Kontakt auf und vereinbare einen persönlichen Beratungstermin. Deine gewählte Beratungsstelle wird sich in beiden Fälle schnellstmöglich bei dir melden.

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aclv – wir helfen im Kreis Aachen bei der Steuererklärung

Steuern steuern – mit uns sicher, kompetent und unkompliziert

Mit der Rundum-sorglos Steuerflatrate des aclv Lohnsteuerhilfe e. V. bekommst du eine erstklassige Beratung in Steuerfragen – und das alles zu einem einzigen Mitgliedsbeitrag ohne verdeckte Zusatzkosten.

Deine Steuervorteile im Überblick

  • Erstellung der Steuererklärung
  • Ganzjährige, kompetente, steuerliche Beratung
  • Ergebnisprognose bei Zusendung des Steuererklärungsentwurfs
  • Vollständige Abwicklung der Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheids ohne Zusatzkosten
  • Einspruch- und Klageverfahren bei Bedarf
  • Nutzung aller Möglichkeiten im Rahmen der Steuergesetzgebung
  • Nachfragen beim Finanzamt bei weiteren Fragen zur Abwicklung
  • Keine versteckten Zusatzkosten
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag enthält alle Leistungen
  • Keine zusätzlichen Kosten bei häufigerer Inanspruchnahme
  • Mitgliedschaft jährlich bis zum 30.09. kündbar

Flexibel und fair: Staffelung der Mitgliedschaftsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr werden je nach der folgenden Tabelle gestaffelt, wobei sich die Grundlage aus den folgenden Punkten zusammensetzt:

  • Bruttoarbeitslohn/-löhnen, Abfindungen und Entschädigungen, die auf der Lohnsteuerbescheinigung(en) des betreffenden Jahres vermerkt sind
  • Steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen und Zuschüssen des Arbeitgebers
  • Gesamtbruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge sowie betrieblichen und privaten Altersversorgungen (z. B. VBL, Riester usw.)
  • Einnahmen aus Unterhaltsleistungen, privaten Veräußerungsgeschäften sowie steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen aus dem Ausland
  • Einnahmen oder höhere Werbungskosten durch Vermietung und Verpachtungstätigkeit
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit gemäß §3 Nr. 26 und §3 Nr. 26a, z. B. als Übungsleiter oder Ausbilder im Dienst oder Auftrag einer Behörde oder gemeinnützigen Organisation. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern werden alle genannten Einkünfte aller Steuerpflichtigen zusammengefasst.

Beitragsordnung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2024

Beitragsklasse Bemessungsgrundlage (in EUR) Mitgliedsbeitrag (inkl. 19% gesetzl. Umsatzsteuer)
1 0,00 € bis 500,00 € 20,00 €
2 500,01 € bis 10.000,00 € 50,00 €
3 10.000,01 € bis 20.000,00 € 80,00 €
4 20.000,01 € bis 30.000,00 € 130,00 €
5 30.000,01 € bis 40.000,00 € 160,00 €
6 40.000,01 € bis 50.000,00 € 190,00 €
7 50.000,01 € bis 60.000,00 € 220,00 €
8 60.000,01 € bis 70.000,00 € 240,00 €
9 70.000,01 € bis 80.000,00 € 260,00 €
10 80.000,01 € bis 90.000,00 € 280,00 €
11 90.000,01 € bis 100.000,00 € 300,00 €
12 100.000,01 bis 110.000,00 € 320,00 €
13 110.000,01 € bis 120.000,00 € 350,00 €
14 120.000,01 € bis - 390,00 €

Wir beim aclv Lohnsteuerhilfeverein suchen jemanden wie dich! Wenn du gute Kenntnisse rund um die Einkommensteuererklärung hast und eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder Finanzwirt (m/w/d) von Vorteil ist, dann bist du bei uns genau richtig!

Wenn du interessiert bist, schick uns deine Bewerbungsunterlagen an: aclv Lohnsteuerhilfeverein, Daniel Krott, buerokrott@aclv.de