
Wie werden Grenzpendler in unserer Aachener Region besteuert?
Oftmals werden wir als ACLV AACHENER Lohnsteuerhilfeverein und somit als grenznaher Steuerberater (gem. §4 Nr. 11 StBerG) für Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins von inländischen Steuerzahlern oder auch von Auslandsrentnern mit Bezug einer deutschen, gesetzlichen Rente, die jeweils Ihren Wohnsitz in Belgien oder in den Niederlanden haben, gefragt, ob überhaupt Steuern zu zahlen sind und wenn ja wie eine Steuererklärung an das deutsche (zuständige) Finanzamt zu erklären ist.Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung von zwei Staaten (z.B. von Belgien und Deutschland) kommt, wurden unter den jeweiligen Staaten Verträge = sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die eine Doppelbesteuerung möglichst vermeiden sollen.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien oder Niederlande und Deutschland hat „der“ Staat das Besteuerungsrecht, in dem die berufliche Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird.
Zudem hat ein in Belgien oder Niederlande wohnender Bürger mit mindestens 90% deutschen Einkünften als (auf Antrag geltender) unbeschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland seine Steuererklärung einzureichen.
Umgekehrt hat ein in Deutschland wohnender Bürger, der überwiegend im Jahr in Belgien oder in den Niederlanden arbeitet, in Deutschland keine Steuern zu zahlen, sofern nicht noch weitere in Deutschland inländische Einkünfte (z.B. aus Vermietung) vorliegen.
Fazit:
Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien oder Niederlanden und einer ortsgebundenen Arbeitsstätte („erste Tätigkeitsstätte“) in Deutschland zahlen Steuern im Tätigkeitsstaat = Deutschland, wenn Sie überwiegend dort tätig sind.
Bei Arbeitnehmern, die keinem festen Arbeitsort zugeordnert werden können („LKW-Fahrer“), gilt das oben Gesagte, auch wenn der in Deutschland wohnende LKW-Fahrer für einen belgischen oder niederländischen Arbeitgeber in Deutschland ausschließlich unterwegs ist.
Festzuhalten bleibt wie immer, dass jeder Steuerfall „einzeln“ zu prüfen ist. Aber dafür stehen wir vom ACLV AACHENER Lohnsteuerhilfeverein mit unseren Beratern unter dem nachfolgenden link gerne zur Verfügung.