
Der Besteuerungsanteil eines Neurentners im Jahr 2018 beträgt 76 % und der steuerfreie unberücksichtigte Anteil 24 %. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass bei einem zu versteuernden Einkommen bis 9.000 € im Jahr 2018 keine Einkommensteuer anfällt.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass ein(e) ledige(r) Rentner(in) maximal 14.048 € als Bruttojahresrente erhalten darf – wie das nachfolgende Zahlenbeispiel zeigt:
Bruttojahresrente 14.048 € abzgl. 24% steuerfreier Anteil => 10.676 € steuerpflichtiger Anteil
abzgl. Werbungskostenpauschale 102 € und Sonderausgaben für die Kranken- (8,4%) und Pflegeversicherung (2,55%) bezogen auf die Bruttorente 1.538 € abzgl. Sonderausgabenpauschbetrag 36 € = zu versteuerndes Einkommen 9.000 €
Wichtig: Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb von 9.000 € können Sie sich von der Abgabepflicht einer Steuererklärung befreien lassen. Hierzu reicht eine schriftliche Mitteilung unter Angabe Ihrer Steuernummer an das Finanzamt aus.
Aber: Sollte jedoch durch jeweilige, jährliche Rentenanpassungen oder durch weitere zusätzliche Einkünfte der Grundfreibetrag überschritten werden, ist eine Steuererklärung abzugeben.