Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann diese Umzugskosten pauschal in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.
Diese Umzugskostenpauschale stieg am 1. April 2019 zum Beispiel für Singles von 787 auf 811 Euro.

Wer aus privaten Gründen umzieht, kann für die Umzugskosten eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der angefallenen Lohnkosten beantragen, sofern das Umzugsunternehmen nicht bar (somit per Überweisung oder mittels Kartenzahlung) entlohnt wurde (Beachte: maximal 20% von 6.000,00 €).