Aktuelle Meldung zum Steuerrecht vom 05.11.2014 zum Thema Steuererklärung für Studierende:

Der Bundesfinanzhof (6.Senat) ist der Meinung, dass auch das Erststudium als Werbungskosten in der jeweiligen Steuererklärung geltend gemacht werden und somit unter bestimmten Voraussetzung ein Verlustvortrag bis ins erste Jahr der Erstbeschäftigung zur Verrechnung vorgetragen werden darf.

Zur Klärung der für Studierende wichtigen steuerlichen Frage, hat das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit diese Frage endgültig und damit bindend für die Finanzverwaltung zu klären.

Bis zur endgültigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht sollten alle Studierenden zumindest bis zum 31.12.2014 die Einkommensteuererklärung 2010 bei dem zuständigen Finanzamt abgeben. Denn, die Frist für die Einkommensteuererklärung 2010 läuft am 31.12.2014 aus.