Dafür kann man 20% bis zu einer Investitionsobergrenze von 200.000 € – also maximal 40.000 € – steuerlich geltend machen.

Energetische Maßnahmen sind:

  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Wärmedämmung für Decken und Wände
  • Wärmedämmung für das Dach
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage Im Gegensatz zu „üblichen“ Handwerkerlohnkosten kann es sich hierbei auch um kfw-förderbegünstigte Darlehen handeln.

Im Gegensatz zu „üblichen“ Handwerkerlohnkosten kann es sich hierbei auch um kfw-förderbegünstigte Darlehen handeln.