
Dafür kann man 20% bis zu einer Investitionsobergrenze von 200.000 € – also maximal 40.000 € – steuerlich geltend machen.
Energetische Maßnahmen sind:
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Wärmedämmung für Decken und Wände
- Wärmedämmung für das Dach
- Die Erneuerung der Heizungsanlage Im Gegensatz zu „üblichen“ Handwerkerlohnkosten kann es sich hierbei auch um kfw-förderbegünstigte Darlehen handeln.
Im Gegensatz zu „üblichen“ Handwerkerlohnkosten kann es sich hierbei auch um kfw-förderbegünstigte Darlehen handeln.