Beitragsordnung (gültig ab 01.01.2021)
1. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15 EUR (inkl. 19% Umsatzsteuer). Bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnern wird für die Aufnahme des Ehehatten / Lebenspartners keine Aufnahmegebühr erhoben.Für Studenten und Rentner beträgt die ermäßigte Aufnahmegebühr 7,50 € (inkl. 19% Umsatzsteuer).
2. Jahresbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß der nachfolgenden Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage wie unter a) bis h) zusammensetzt:
- dem / den auf der/den Lohnsteuerbescheinigung(en) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen, Abfindung(en) und Entschädigung(en)
- den steuerfreien und pauschal versteuerten Arbeitgeberleistungen und -zuschüsse
- dem jährlichen Gesamtbruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, sowie betriebliche und private Altersversorgungen (z. B. VBL, Riester, etc.)
- den Einnahmen aus Unterhaltsleistungen, privaten Veräußerungsgeschäften und steuerpflichtige und steuerfreie ausländischen Einnahmen (z. B. Arbeitslohn, Auslandsrente, etc.)
- den Einnahmen oder höheren Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
- den Einnahmen aus Kapitalvermögen
- den Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit gem. §3 Nr. 26 und §3 Nr. 26a, z. B. Übungsleiter, Ausbilder etc. im Dienste oder Auftrag einer Behörde oder gemeinnützigen Organisation
- bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnern werden die unter a) bis g) genannten Einnahmen aller Steuerpflichtigen zusammengerechnet
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß der nachfolgenden Tabelle:
Beitragsklasse | Bemessungsgrundlage (in EUR) | Mitgliedsbeitrag (inkl. 19% gesetzl. Umsatzsteuer) |
1 | 0,00 € bis 500,00 € | 20,00 € |
2 | 500,01 € bis 10.000,00 € | 50,00 € |
3 | 10.000,01 € bis 20.000,00 € | 75,00 € |
4 | 20.000,01 € bis 30.000,00 € | 100,00 € |
5 | 30.000,01 € bis 40.000,00 € | 130,00 € |
6 | 40.000,01 € bis 50.000,00 € | 160,00 € |
7 | 50.000,01 € bis 60.000,00 € | 180,00 € |
8 | 60.000,01 € bis 70.000,00 € | 200,00 € |
9 | 70.000,01 € bis 80.000,00 € | 225,00 € |
10 | 80.000,01 € bis 100.000,00 € | 250,00 € |
11 | 100.000,01 bis 120.000,00 € | 290,00 € |
12 | 120.000,01 € bis 140.000,00 € | 320,00 € |
13 | ab 140.000,01 € | 370,00 € |
3. Beitragserhebung
Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag sind direkt bei Aufnahme im Beitrittsjahr zu entrichten. Für den Fall eines rückwirkenden Beitritts sind zusätzlich die jeweiligen Jahresbeiträge der zurück liegenden Zeiträume zu entrichten. In den Folgejahren ist der Beitrag jeweils zum 15.02. eines Jahres fällig.
Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein möglichst per SEPA-Lastschriftverfahren bzw. Abbuchungsauftrag eingezogen.
Hauptverwaltung:
ACLV Aachener Lohn- und Einkommensteuerhilfe e.V.
Neustraße 38, 52066 Aachen