
Für viele Rentenempfänger besteht vermehrt Handlungsbedarf, denn die Rentenbesteuerung gibt es bereits seit dem Jahr 2005 und immer mehr Alt- und vor allem Neurentner sind bzw. werden von der Rentenbesteuerung künftig betroffen sein und Einkommensteuer auf ihre Renten zahlen müssen. Durch die erfreuliche Rentenerhöhung von 3,9% im Juli 2019 müssen leider auch etwa 250.000 Rentner Steuern zahlen, die vorher noch unterhalb des sog. Grundfreibetrags lagen.
Wenn
das Schreiben des Finanzamts erst einmal im Briefkasten ist, werden
zusätzlich zu der Steuernachzahlung Verspätungszuschläge und ggf.
Nachzahlungszinsen festgesetzt.
Unser Rat: Wer für vergangene
Veranlagungszeiträume noch keine Steuererklärung abgegeben hat, sollte
dringend prüfen, ob er dazu verpflichtet gewesen wäre.
Ob Steuern anfallen hängen unter anderem von der Höhe der gesamten Bruttorenten, dem Renteneintrittsdatum und der Veranlagungsart (ob Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung) ab.
Von den Renteneinkünften können Senioren einige Ausgaben steuerlich geltend machen, die das zu versteuernde Einkommen senken. Neben evtl. vorhandenem Behinderten-Pauschbetrag können Rentner Vorsorgeaufwendungen, Spenden sowie Ausgaben für Handwerkerlohnkosten und Dienstleistungen im eigenen Haushalt steuerlich geltend machen.