Gerne können Sie Mitglied bleiben und weiterhin den Verein dadurch unterstützen.
Wenn Sie sich zu einer Kündigung entscheiden, ist diese schriftlich zu erklären. Denken Sie bitte dabei an die fristgemäße Kündigung. Fristgemäß ist die Kündigung dann, wenn Sie bis zum 30. September eines Jahres schriftlich kündigen.
Bei Eintritt nach dem 30. September kann die Kündigung in diesem Fall bis zum 31. Dezember des Beitrittsjahres erklärt werden.