Wie hoch ist die Aufnahmegebühr?
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15 Euro.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich ACLV-Mitglied werden?
In der Beratungsbefugnis ist gesetzlich geregelt, für wen ein Lohnsteuerverein tätig werden darf. Im Rahmen einer Mitgliedschaft können wir Arbeitnehmern, Rentnern, Beamten und Unterhaltsempfängern bei der Einkommensteuer Hilfe leisten:
wenn nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente und Pensionen) oder Unterhaltsleistungen vorliegen
und/oder Einnahmen gemäß § 3 Nr. 12, Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind
und/oder Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen), Vermietung und Verpachtung, oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. so genannten Spekulationsgeschäften) erzielt werden und die Einnahmen/Einkünfte aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Ehepartnern nicht übersteigen.
Wie lange dauert eine Mitgliedschaft beim ACLV?
Wie lange Sie beim ACLV Mitglied bleiben entscheiden Sie selbst. Jederzeit können Sie die Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 30. September des laufenden Jahres.
Ist die Mitgliedschaft zu kündigen, wenn ich keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben muss oder nicht mehr abgeben will?
Gerne können Sie Mitglied bleiben und weiterhin den Verein dadurch unterstützen.
Wenn Sie sich zu einer Kündigung entscheiden, ist diese schriftlich zu erklären. Denken Sie bitte dabei an die fristgemäße Kündigung. Fristgemäß ist die Kündigung dann, wenn Sie bis zum 30. September eines Jahres schriftlich kündigen.
Bei Eintritt nach dem 30. September kann die Kündigung in diesem Fall bis zum 31. Dezember des Beitrittsjahres erklärt werden.
Wird die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung und die anderen Dienstleistungen separat abgerechnet?
Selbstverständlich nicht, weil alle Leistungen des Vereins durch Bezahlung des Mitgliedsbeitrages abgegolten sind. Eine Übersicht zu unseren Mitgliedsbeiträgen finden Sie in unserer Beitragsordnung.
Zahle ich je Einkommensteuererklärung einen Mitgliedsbeitrag?
Das ist in der Tat so. Möchten Sie bspw. 4 Einkommensteuererklärungen erstellt bekommen, müssen Sie 4 Mitgliedsbeiträge zahlen, bezogen auf das jeweilige Bruttoeinkommen des jeweiligen Jahres. Unter dem Menüpunkt „Mitgliedsbeitrag“ kann der jeweilige Mitgliedsbeitrag problemlos selbst ermittelt werden.
Wie werde ich überhaupt Mitglied beim ACLV?
Sie vereinbaren einen Termin mit der Beratungsstelle Ihrer eigenen Wahl. Schreiben Sie uns per e-mail unter info@aclv.de oder direkt an den jeweiligen ACLV-Berater in Ihrer Nähe.
Gerne können Sie persönlich zu einem Beratungstermin in die von Ihnen gewünschte Beratungsstelle vorbeikommen oder per e-mail die Aufnahmeformulare an die ausgesuchte Beratungsstelle schicken und Mitglied werden. Selbstverständlich erklären wir Ihnen gerne unser Dienstleistungsangebot im Zusammenhang mit der Beratungsbefugnis. Gemeinsam bestimmen wir den zu zahlenden Mitgliedsbeitrag.
Sofern das Interesse Ihrerseits besteht, können Sie durch Unterzeichnung der Aufnahmeformulare für eine Mitgliedschaft entscheiden.
Den gemeinsam mit Ihnen ermittelten Mitgliedsbeitrag buchen wir von Ihrem Konto ab.
Nach Unterzeichnung der Aufnahmeformulare können Sie unsere Dienstleitungen in Anspruch nehmen.
- Einkommensteuererklärung bereits ab 20 €
- Bearbeitung und Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung (gemäß §4 Nr. 11 StBerG)
- ganzjährige persönliche Steuerberatung
- zu einem Jahresbeitrag ohne Zusatzkosten
Benötigt der ACLV von mir Steuerformulare, die ich zum Beratungsgespräch extra mitnehmen muss?
Wir erstellen alle Einkommensteuererklärungen im ELSTER-Verfahren, also ohne amtliche Formulare.
Kann ich auch vom ACLV notwendige Formulare, wie zum Beispiel für den Lohnsteuerermäßigungsantrag, oder für die Geltendmachung von Unterstützungsleistungen erhalten?
Gerne können wir diese Formulare bei Bedarf zur Verfügung stellen.
Wie lange dauert es in der Regel, bis das Finanzamt meinen Steuerfall bearbeitet hat und ich/wir den Steuerbescheid sowie das Geld auf mein Konto erstattet bekomme?
Dieses hängt von mehreren Faktoren ab, und zwar, ob das Finanzamt sehr ausgelastet ist oder ob krank- und/oder urlaubsbedingt ein Personalmangel vorliegt. Eine Bearbeitungszeit von 3-5 Wochen, sofern es nicht zu Rückfragen durch das Finanzamt kommt, sind der Durchschnitt. Grundsätzlich übermitteln wir die Steuererklärung elektronisch.
Kann ich meine Unterlagen auch per E-Mail oder auch durch Einreichung eines Datensticks einreichen?
Selbstverständlich. Bedenken Sie dabei bitte, dass dieser Datenversand per E-Mail nicht gesichert ist.
„Ich habe nur eine kleine Frage…“ – Können Sie mir diese auch ohne Begründung einer Mitgliedschaft beantworten?
Leider dürfen wir nur Mitglieder beraten.