Unser Fachwissen – Ihr Vorteil!
Durch die langjährige Erfahrung unserer Beratungsstellenleiter können wir Ihnen ein Höchstmaß an Kompetenz bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung bieten. Alle steuerlichen Vorteile werden von uns erkannt und vermindern Ihre Steuerlast, denn niemand zahlt gerne unnötig zu viel Geld.
Wir bieten
Von der Erstellung Ihrer Steuererklärung über die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt übernehmen wir für Mitglieder im Rahmen der beschränkten Beratungsbefugnis sämtliche damit einhergehende Tätigkeiten. Ferner bieten wir unseren Mitgliedern die individuelle Beratung bei der Gestaltung in allen Lohnsteuerfragen.
Unsere Beratungsbefugnis
Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Unterhaltsempfängern in folgenden Steuerangelegenheiten Hilfe leisten:
Einkommensteuererklärung, nur bei Einkünften aus:
- nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer, Beamte)
- wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente und Pensionen)
- Unterhaltsleistungen
- nebenberufliche Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26 und Nr. 26a EStG
und / oder
für Einnahmen (die nicht mehr als 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Ehegatten betragen) aus…
- Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
- Vermietung und Verpachtung
- privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. sogenannten Spekulationsgeschäften)
Beratung / Hilfestellung
- beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- beim Kindergeld i.S.d. Einkommensteuergesetzes
- beim Antrag auf Arbeitnehmersparzulage
- im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürupversicherungen) nach dem AVmG
- bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
- bei Steuersparmöglichkeiten
- bei der Wahl der günstigen Steuerklasse
- bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten/haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen
- bei Dienstleistungen im Haushalt (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten)